Seit dem 12.12.2020 sind Veranstaltungen verboten. Für Religiöse Feiern und
Gottesdienste gilt eine Ausnahmeregelung, so dass wir unseren Gottesdienst
mit maximal 50 Personen feiern dürfen.
Private Treffen dürfen mit maximal 5 Personen stattfiden.
Es gilt eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Gebäude.
Nimm nicht an Anlässen der Gemeinde teil und betrete die Räumlichkeiten nicht,
wenn du dich krank fühlst.
Im Besonderen bei:
Fieber, Trockener Husten, Müdigkeit –
aber auch bei:
Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung ,Kopf- schmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag
und
Falls du in den letzten 14 Tagen in kritische Situationen bzgl. COVID-Ansteckung involviert warst (z.B. Besuche von Bars oder Clubs, Nutzung von ÖV mit engem Kontakt ohne Maske, oder du wurdest von jemandem „angehustet“), bitten wir dich, an Gemeinde- anlässen konsequent die Schutzmaske zu tragen oder den Anlässen fernzubleiben.
Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark und auch leicht sein.
Wenn Sie eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome haben, sind Sie eventuell am neuen Coronavirus erkrankt. Gehen Sie wie folgt vor: